Wenn Sie über einen der folgenden Studienabschlüsse einer anerkannten Hochschule verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich für das Master-Programm bewerben:
- Universitärer mindestens teilweise fachähnlicher Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre
- Betriebswirtschaftlicher (fachähnlicher) Bachelor-Abschluss einer deutschen oder österreichischen Fachhochschule mit einem Notenschnitt von maximal 2.00 im Abschlusszeugnis.
- Fachfremder konsekutiver universitärer Master-Abschluss
Bachelor- und Master-Studium müssen in der gleichen Fachrichtung (konsekutiv) absolviert worden sein und zusammen mindestens 270 ECTS Credits aufweisen.
Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Ihr Studienabschlusszeugnis wurde von einer Hochschule verliehen, die im Land, in dem Sie den Unterricht besucht haben, anerkannt ist.
- Sie haben alle Studienleistungen an einer anerkannten oder akkreditierten Hochschule absolviert.
- Sie haben mindestens die Hälfte der Studienleistungen im Präsenzstudium an der Diplom ausstellenden Hochschule erworben.
- Sie erfüllen die Mindestanforderungen für eine Zulassung zum Master-Studium an Ihrer Heimhochschule.
Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen, Hochschulabschlüssen inklusive länderspezifische Bestimmungen finden Sie auf dem Merkblatt „Anerkannte externe Bachelor- und Masterabschlüsse“.
Der Grad der Fachähnlichkeit zum HSG Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre bestimmt den Umfang der Auflagen.
Fachähnlicher Abschluss:
90 ECTS Credits in drei der vier Kernbereiche Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Recht und Mathematik/Statistik, davon mindestens 45 ECTS Credits in Betriebswirtschaftslehre
Teilweise fachähnlicher Abschluss:
60 ECTS Credits in zwei der drei Kernbereiche Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Recht,
davon mindestens 30 ECTS Credits in Betriebswirtschaftslehre und mindestens 15 ECTS in Volkswirtschaftslehre oder Recht, zusätzlich mindestens 6 ECTS Credits in Mathematik/Statistik
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.