Auslandssemester werden grundsätzlich mitfinanziert. Die Bemessungsgrundsätze richten sich nach den Lebenshaltungskosten und an die Gegebenheiten in der Schweiz. Das bedeutet, dass zusätzliche Kosten, die durch einen Austausch entstehen, wie z.B. Reisekosten oder etwaige höhere Lebenshaltungskosten im Ausland nicht übernommen werden. Bei finanziellen Engpässen wird ein regulärer Austausch an einer der Partneruniversitäten der Universität St.Gallen empfohlen, bei dem auch andere Stipendien wie z.B. ERASMUS beantragt werden können.
Für Freemover werden gegen Vorlage des Zahlungsbeleges für die bei der Gastuniversität bezahlten Studiengebühren die HSG-Studiengebühr für das Austauschsemester zurückerstattet, sofern die bei der Gastuniversität bezahlten Gebühren mindestens der HSG-Studiengebühren entsprechen. Dies gilt jedoch nur noch bis zum Herbstsemester 2017.
Ab dem Frühjahrsemester 2018 müssen HSG-Freemover-Studierende anstelle der regulären HSG-Studiengebühr eine reduzierte Gebühr im Umfang von CHF 700 entrichten, unabhängig von der an der Gastuniversität zu bezahlender Freemover-Gebühr.